Der EuGH hat nun unter anderem bestätigt, dass die Fahrzeughersteller (OEM) verpflichtet sind, ihre Fahrgestellnummern (VIN) zur Verfügung zu stellen, damit im freien Ersatzteilmarkt passende Ersatzteile und technische Informationen für das jeweilige Fahrzeug schnell und präzise auffindbar sind. "Es ist erfreulich, dass endlich das Argument der Hersteller vom Tisch ist, sie dürften die gesetzlich geforderte Herausgabe der Fahrgestellnummern aus Datenschutzgründen verweigern", zeigt sich GVA-Geschäftsführer Dirk Scharmer zufrieden.
Für den GVA werden die Klarstellungen des EuGH "im Sinne des Verbrauchers für mehr Wettbewerb auf dem Kfz-Anschlussmarkt sorgen", ist sich GVA-Präsident Thomas Vollmar sicher. Zudem hat der EuGH klargestellt, dass die OEM technische Informationen in einem Format bereitstellen müssen, das zur elektronischen Weiterverarbeitung vorgesehen ist. Das gilt neben Ersatzteil- auch für sämtliche Reparatur- und Wartungsinformationen. Fahrzeughersteller müssten demnach eine geeignete Datenbank vorhalten, ein als PDF speicherbarer Screenshot sei laut den EU-Richtern hierfür ungeeignet. "Wir gehen davon aus, dass sich die Hersteller sofort an diese Vorgaben des EuGH halten werden und längst entsprechend vorbereitet sind", betont Vollmar.