In der neuen Batterieverordnung der EU, die mit Februar nächsten Jahres in Kraft tritt, wird unter anderem die Rücknahme von Geräte- und Fahrzeugbatterien geregelt. Bereits jetzt müssen Batterien von einem Fahrzeug getrennt werden, wenn diese nicht mehr weiterverwendet werden können. „Was sich durch die neue Verordnung ändert, ist, dass der Hersteller bzw. Importeur die Kosten dieses Prozesses tragen muss, wenn die Trennung in einer Werkstatt erfolgt“, erklärt Ahmet Bilgili, Vertriebsleiter bei Saubermacher Battery Services GmbH. Unabhängig von Zustand, Zusammensetzung und Herkunftsland muss der Hersteller die Batterie demnach künftig -unentgeltlich zurücknehmen. 

Geeignete Infrastruktur benötigt
„Jene Betriebe, die ein Fahrzeug vertreiben, werden künftig auch zur Rücknahme der Fahrzeugbatterie verpflichtet“, so Bilgili. Dafür muss auch die -entsprechende Infrastruktur vorhanden sein sowie die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter entsprechend geschult werden. Allerdings werden Betriebe auch die Möglichkeit haben, diese Tätigkeit an einen Dienstleister zu übertragen. So hat die Firma Saubermacher Battery Services bereits ein entsprechendes Angebot erarbeitet: „Wir bieten den Herstellern an, dass wir jene Voraussetzungen, die in der Verordnung vorgesehen werden, für ihre Autohäuser übernehmen“, erklärt Bilgili. Das Unternehmen decke somit alle relevanten Bereiche für den Umgang mit Fahrzeugbatterien ab. -Einerseits betreffe das die -Quarantäne-Bedingungen, um die sich jedes Auto-haus selbst kümmern muss, und andererseits die Rücknahme, deren Kosten vom Hersteller bzw. -Importeur zu tragen sind.

Auch für freie Händler relevant
Die Inhalte der „Batterieverordnung neu“ betreffen laut Bilgili auch freie Händler. „Jeder Händler, der ein gebrauchtes Elektrofahrzeug verkauft, ist auch zur Rücknahme der Batterie verpflichtet“, so der Experte. Sollte der Hersteller zu diesem Zeitpunkt noch aktiv sein, könne die Rücknahme delegiert werden und die Kosten an den Hersteller weiter-gegeben werden. „Wenn es den Hersteller aber nicht mehr gibt, muss ich mich als Verkäufer selbst um alles kümmern und auch die Kosten tragen“, erklärt Bilgili. Dabei werde auch keine Unterscheidung zwischen unterschiedlichen Akku-Varianten wie LFP- oder Li-Ion-Akkus gemacht.