Seit 20. Mai sind die zur §57a-Überprüfung ermächtigten Betriebe verpflichtet, bei der Begutachtung die OBFCM-Daten (On Board Fuel Consumption Monitoring) abzufragen. Dabei sind bereits Fälle bekannt geworden, wo der am Tacho angezeigte km-Stand nicht mit dem bei der OBFCM-Abfrage ausgewerteten km-Stand übereinstimmt. In all diesen Fällen war der km-Stand von OBFCM niedriger als der offizielle, Betrug also auszuschließen.
„Der Grund ist in der EU-Verordnung 217R1151 zu finden“, erklärt Dieter Köllner-Gürsch, Projektverantwortlicher bei der Zentralen Begutachtungsdatenbank ZBD, wo die OBFCM-Daten anonym gemeldet werden. „Bei manchen Fahrzeugen wird der sogenannte Lebensdauerzähler nicht stromlos gespeichert.“ Das bedeutet, dass bei Leerung oder Abschluss der Fahrzeugbatterie der im Steuergerät, das für OBFCM relevant ist, gespeicherte km-Stand gelöscht wird und die Zählung bei 0 beginnt. Erst Fahrzeuge ab 1.1.2022 (Typengenehmigung) bzw. 1.1.2023 (Zulassung) müssen über einen -Lebensdauerzähler verfügen, der auch ohne Strom die Daten speichert. „Bei Feststellung der km-Stände ist es wichtig ist, dass es sich dabei weder um eine Störung des Systems noch von der OBFCM-Auslese handelt“, erklärt Köllner-Gürsch. Die Verbrauchsdaten seien für die Analyse unverändert relevant, selbst wenn ein niedriger km-Stand ausgewertet wird.

ZBD/Vecos auf der AutoZum
Weitere Fragen dazu und zu OBFCM und §57a--Fragen werden gerne am Stand der ZBD und Vecos auf der AutoZum (Halle 8 Stand 0520) beantwortet. „Dort werden auch eine OBFCM--Abfrage über ein Motorsteuergerät und ein Testgerät simuliert sowie die neue ASA-Schnittstellen der ZBD für die OBFCM-Abfrage vorgestellt“, so Köllner-Gürsch.