Das aktuellste Thema sind die neuen Verträge bei verschiedenen Marken und geplante Umstellungen auf ein Agentursystem“, wie Bundesgremialobmann Komm.-Rat Ing. Klaus Edelsbrunner im Rahmen der Bundesgremialausschusssitzung samt Fachausschüssen erläuterte. „Wobei wir sehen, dass jeder Hersteller immer ein bisschen anders an das Thema herangeht: von echter Agentur, unechter Agentur und anderen Mischformen.“ Es werde momentan alles versucht, um den Absatz anzukurbeln und auch etwas zu verdienen. „Natürlich bemühen sich die Hersteller parallel zum Händlervertrieb, die Preishoheit via Direktvertrieb nützen zu können. Grundsätzlich haben wir von Anfang an gesagt, dass wir Agenturverträge nicht negativ betrachten und diese auch eine Chance für die Händler bieten. Aus diesem Grund muss man sich die einzelnen -Verträge genau ansehen und jedes einzelne Unternehmen muss herausfinden, ob sich ein wirtschaftlicher Betrieb ausgeht. Das ist regions-, größen- und stückzahlenabhängig. Derzeit ist das aber auch sehr schwierig, weil die Stückzahlen nicht passen. Es stellt sich die Frage, wie man einen langfristigen Plan erstellen soll, wenn man nicht weiß, wie sich der Absatz entwickelt“, so Edelsbrunner.

„Im Fachausschuss Fahrzeughandel haben wir uns eine Musterkostenrechnung angesehen und uns gefragt, welche Spanne eine Agentur haben müsste, damit sie sich rechnet. Mit dem interessanten Ergebnis, dass eine Agentur vermutlich eine zweistellige Spanne haben müsste, um diese kostendeckend zu betreiben“, erklärte Stefan Hutschinski, Vorsitzender des Fachausschusses Kfz-Einzelhandel im Bundesgremium Fahrzeughandel. Mag. Bianca Dvorak, Geschäftsführerin -Bundesgremium -Fahrzeughandel in der WKO: „Es gibt Unsicherheit und diverse Vertragsentwürfe, wir wissen noch nichts Konkretes, die Verträge dürften aber unterschiedlich sein. Es ist relevant, ob es sich bei den neuen Vertriebssystemen um eine echte oder eine unechte Agentur handelt. Hier stellt sich die Frage nach der Margengestaltung, aber auch der Ausgleichsansprüche beim Übergang und die Frage der Grenzen zwischen echter und unechter Agentur. Da gibt es viele Abstufungen. Wir haben uns überlegt, wie wir die Händler juristisch unterstützen können.“ Das Bundesgremium des Fahrzeughandels werde auch das von Gerhard Lustig, vormaliger Geschäftsführer und Herausgeber der A&W Verlag GmbH, initiierte „Pro Auto – Volksbegehren für die Entlastung der Autofahrer:innen“ unterstützen. „Wir als Händler haben die Möglichkeit, in unseren Betrieben die Inhalte aktiv zu kommunizieren und bekannt zu machen. Dazu haben wir beschlossen, dass wir Aufkleber und Folder produzieren, die wir unseren Kunden mitgeben. Wir haben ein einheitliches Vorgehen festgelegt, die Landesgremien werden ihre Mitglieder diesbezüglich informieren“, so Edelsbrunner.