Die Schulungen zu Rechtsfragen sind notwendig, da Autohäuser, die eine Versicherungsvermittlung als Nebentätigkeit betreiben, gemäß der europäischen Versicherungsvertriebsrichtlinie IDD (Insurance Distribution Directive) jährliche Weiterbildungsmaßnahmen im Ausmaß von 5 Stunden nachweisen müssen. Die Teilnehmer der Veranstaltung "Recht und Versicherung" der Garanta Akademie können sich diese Stunden anrechnen lassen.
Die beiden Vortragenden Mag. Katharina Steger und Ulrike Reisner thematisierten Rechtsfragen rund um die Kfz-Versicherungen, die entsprechenden IDD-Vorgaben und Regelungen aus dem Gewerberecht. "Nachdem die Gewerbebehörden die Überprüfung der IDD-Weiterbildungsstunden immer konsequenter durchführen, ist eine Teilnahme an solchen Veranstaltungen absolut anzuraten", empfiehlt Reisner. Zudem müssten die Teilnahmebestätigungen für zumindest 5 Jahre am jeweiligen Gewerbestandort zur jederzeitigen Einsichtnahme bereitgehalten werden.