Als Projektleiter der Zentralen Begutachtungsplakettendatenbank ZBD und der §57a-Begutachtungssoftware Vecos ist Dieter Köllner-Gürsch mit Problemen konfrontiert, die regelmäßig bei der Pickerl-Überprüfung in den Betrieben auftauchen. Aus seiner Erfahrung gibt er Tipps für die Prüfer in den Werkstätten.
„Leider wird in den Betrieben beim Ausfall des Begutachtungsprogrammes (z.B. Internetprobleme,..) die Begutachtungsplakette bereits ausgegeben oder am Fahrzeug angebracht, obwohl die Speicherung in der ZBD noch nicht erfolgt ist“, berichtet Köllner-Gürsch. Durch dieses Vorgehen verbleibt die Plakette im Lager der Begutachtungsstelle, obwohl sie physisch bereits am Fahrzeug angebracht wurde.  Bei einer Verkehrskontrolle kann es damit für den Fahrzeughalter zu Problemen kommen bzw. bei einer Revision in den Begutachtungsstellen zu einem Entzug führen. Daher ist es wichtig, die Plakette immer erst auszugeben, wenn die Speicherung in der ZBD abgeschlossen und das Gutachten ausgedruckt wurde. „Beachten Sie dazu auch die 10. PBStV-Noelle“, so Köllner-Gürsch.

Vorsicht bei zurückgelegten Kennzeichen
Probleme gibt es auch immer wieder mit zurückgelegten Kennzeichen. „So wird etwa bei Oldtimern, bei PS-starken Fahrzeugen oder bei Motorrädern über den Winter das Kennzeichen zurückgelegt.“
Bringt der Besitzer das Fahrzeug während dieser Zeit zum Pickerl, oder ist es etwa in der Werkstätte eingewintert und wird in der ruhigen Zeit §57a-überprüft, kann es zu Schwierigkeiten kommen.“
„Bei der Überprüfung dieser Fahrzeuge wird vom Zulassungsserver oft ein älteres oder falsches Kennzeichen übermittelt. Hier ist besonders darauf zu achten, dass entweder das korrekte Kennzeichen verwendet wird oder ein Anmeldegutachten ohne Kennzeichen und ohne Ausgabe einer Begutachtungsplakette erstellt wird“, erklärt Köllner.

Kennzeichen und Plakette müssen übereinstimmen
Denn hier ist es zu einem Fehler durch den Prüfer in der Mangelgruppe 0 gekommen: die Identifizierung des Fahrzeuges ist nicht korrekt durchgeführt worden. „Fahrzeugdaten, Kennzeichen und Plakette müssen bei der Begutachtung übereinstimmen. Die richtige Vorgangsweise, wie vorher beschrieben, ist daher zwingend einzuhalten. Auch bei Stammkunden, bei denen noch das alte Fahrzeug im DMS-System gespeichert ist, passieren hier immer wieder Fehler“, so der Experte zum Abschluss.