Mit dem Energiekostenzuschuss werden laut Mitteilung des Bundesministeriums für Arbeit und Wirtschaft energieintensive Unternehmen mit einer Förderung in der Höhe von 30% ihrer Mehrkosten für Strom, Erdgas und Treibstoffe unterstützt. Die Förderung ist in einem Stufenprogramm geregelt – ab der Stufe 2 können nur mehr Strom und Erdgas gefördert werden. Insgesamt stehen für den Energiekostenzuschuss 1,3 Milliarden Euro zur Verfügung. Abgewickelt wird der Zuschuss im Auftrag des Bundesministeriums für Arbeit und Wirtschaft von der aws, der Förderbank des Bundes.
Gefördert werden bei Strom, Erdgas und Treibstoffen (Basisstufe 1) die in den Monaten Februar 2022 bis September 2022 angefallenen Mehrkosten aufgrund der Preisdifferenz zum Vorjahr mit einem Zuschuss bis zu EUR 400.000,- Darüber hinausgehende Zuschüsse gibt es bei einer Verdoppelung der Preise, bei einem nachgewiesenen Betriebsverlust und in besonders betroffenen Wirtschaftssektoren.
Aufgrund der Budgetobergrenze des Energiekostenzuschusses ist die Reihenfolge des Einlangens der Voranmeldung und der Anträge maßgeblich für die Genehmigung einer Förderung. Ausführliche Informationen finden Sie auf der Website der Wirtschaftskammer sowie im Info-Paket des aws (Download).