Ab sofort ist der §57a-­Mängelkatalog der ZBD GmbH, die auch die zentrale Begutachtungsplakettendatenbank betreibt, verfügbar und in Vecos kostenfrei verwendbar. „Unser Mängelkatalog ist vom Ministerium approbiert und erfüllt damit alle gesetzlichen Anforderungen“, erklärt ZBD-Projektleiter Dieter Köllner-Gürsch: „Wir stellen den ZBD-Mängelkatalog auch den Anbietern anderer Begutachtungsprogramme zur Verfügung, sofern von dort entsprechende Schnitt­stellen bereitgestellt werden.“
Gesetzlich muss ein Mängelkatalog im ermächtigten Betrieb (elektronisch oder gedruckt) zum Nachschlagen vorhanden sein. Jenen Prüfern, die ein Druckwerk bevorzugen, wird ZBD noch im Sommer einen physischen Mängelkatalog zum Preis von 75 Euro (exkl. MwSt, zuzüglich ­Versandkosten) ­anbieten. „Dabei handelt es sich um eine A4-Variante mit gut lesbaren Tabellen“, so Köllner-Gürsch.
Digital ist der neue Mängelkatalog bereits in Vecos hinterlegt. Bei Bedarf muss lediglich auf das Mangelpunkt-Symbol geklickt werden, die Prüfanweisung wird sofort angezeigt und – falls vorhanden – auch ein direkter Link zur Richt­linie.

Einfach und gesetzeskonform
„Die Betriebe sollen kostengünstig und dem Gesetz entsprechend arbeiten können, das ist unser Anspruch. Deshalb stellen wir die Tools für die §57a-Überprüfung den ermächtigten Betrieben kostenlos zur Verfügung. Dazu gehört neben der Software Vecos nun auch ein Mängelkatalog“, erklärt Köllner-Gürsch. Der Mängelkatalog der ZBD wird laufend überarbeitet und an die Anforderungen der Betriebe angepasst. „Als nächstes wird die in Kürze erscheinende 10. Novelle der Prüf- und Begutachtungsstellenverordnung PBStV eingearbeitet“, so Köllner-Gürsch.