„Es ist ein wunderbares Gefühl, wenn man sieht, wie stark die steirische Kfz-Wirtschaft aufgestellt ist“, mit diesen Worten eröffnete Ing. Josef Herk, Präsident der WK-Steiermark die Veranstaltung. Herk betonte, dass der Fachkräftemangel derzeit eine der größten Herausforderungen für die Branche darstelle. Gleichzeitig übte er Kritik an den hohen Spritpreisen: Das ist eine Gefahr für unsere gesamte Branche, und das können wir uns einfach nicht gefallen lassen“, so Herk der auch die Initiative „Unternimmwas.at“ vorstellte, in deren Rahmen Unterschriften für eine Senkung der Energiesteuern gesammelt werden.
Der Fachkräftemangel mache es für Betriebe notwendig, aktiv auf potenzielle Bewerber zuzugehen, sagt LIM Mst. Thomas Marichhofer beim Tag der steirischen Kfz-Wirtschaft. „Wir können heute in der Firma nicht mehr darauf warten, dass irgendwann vielleicht eine Bewerbung bei uns eintrifft. Das wird nicht funktionieren. Das heißt, wir müssen aktiv rausgehen. Es gibt Lehrlingsmessen, es gibt Veranstaltungen an Schulen, oder wir laden Schulen auch ein, damit uns die Lehrlinge finden“, so Marichhofer.
Laut LGO Komm.-Rat. Mst. Ing. Klaus Edelsbrunner sei die aktuell prekäre Liefersituation für viele Betriebe bedrohlich. Es sei daher wichtig, sich im Fahrzeughandel wieder auf die Basics zu konzentrieren. „Man muss wieder aktiv auf die Kunden zugehen. Ein Leasingausläufer ist ein typisches Beispiel. Ich muss jetzt schauen, welche Leasings im Oktober auslaufen, weil ich 6 Monate Lieferzeit habe. Dann muss ich den Kunden aktiv ansprechen“, so Edelsbrunner.
Im Rahmen des Kfz-Tages wurden auch zahlreiche Unternehmen für ihre langjährige Tätigkeit (25, 30, 35,40, 45, 50, 55, 60, 65 Jahre) ausgezeichnet.
Auf die Wichtigkeit des Investitionsersatzgesetzes verwies VÖK-Obmann Bernhard Kalcher in seinem Vortrag. „Wenn jemand gekündigt wird, der eine Marke und von ihm als Investor Investitionen abverlangt hat, kann man diese im Rahmen eines genauen Regelwerks – und das ist einzigartig in Europa – zu einem gewissen Teil wieder zurückfordern. Das sind Dinge, die wir bisher in dieser Form nicht gebraucht haben, weil man im Regelfall die Möglichkeit hatte, dass man sich einvernehmlich entweder getrennt oder in einem Gespräch Lösungen gefunden hat. Das wird es wahrscheinlich in Zukunft in dieser Form nicht mehr geben.“
Über die Rechtsfolgen der Vertragsaufkündigung von Händlern und Serviceverträgen berichtete RA Mag. Patrick Huttmann, Kanzlei Graz, Weinrauch Rechtsanwälte GmbH/Wien, in seinem Vortrag. „Man muss zwischen der Auflösung des Vertragsverhältnisses und dem Fortbestand des Vertragsverhältnisses unterscheiden.“
Ausführliche Informationen zum Tag der steirischen Kfz-Wirtschaft entnehmen Sie der kommenden Ausgabe der AUTO-Information (Nr. 2619), die am Freitag, dem 13. Mai 2022 erscheint.
