Mit 31. Mai 2022 endet die umgangssprachlich Vertikal-GVO genannte Verordnung (EU) Nr. 330/2010, wo eine Gruppe von vertikalen Vereinbarungen beschrieben ist. Dabei wird die bisherige Verordnung von der Kommission als positiv bewertet. „In Anbetracht dieser Erfahrungen sowie neuer Marktentwicklungen wie des stark wachsenden elektronischen Handels und neuer oder an Bedeutung gewinnender Arten vertikaler Vereinbarungen ist es angezeigt, eine neue Gruppenfreistellungsverordnung zu erlassen“, so die Kommission. Die neue Regelung soll mit 1. Juni 2022 in Kraft treten und bis zum 31. Mai 2034 gültig sein.

Der Verordnungstext ist in deutscher Sprache verfügbar und steht hier zum Download bereit, die wesentlich wichtigeren Leitlinien (ebenfalls hier herunterzuladen) sind vorerst nur in englischer Sprache erhältlich.

Der europäische Händlerverband CECRA hat die ersten Ergebnisse zusammengefasst:

Demnach wird der Geltungsbereich des geschützten Bereichs in Bezug auf den zweigleisigen Vertrieb eingeengt: wenn also ein Anbieter seine Waren oder Dienstleistungen sowohl über unabhängige Händler wie auch direkt an Endkunden verkauft. Weiters wird der Geltungsbereich des geschützten Bereichs in Bezug auf Paritätsverpflichtungen eingeengt, wenn also ein Verkäufer dazu verpflichtet wird, seiner Gegenpartei dieselben oder bessere Bedingungen anzubieten als auf Drittvertriebskanälen, (z. B. auf anderen Plattformen, und/oder auf den Direktvertriebskanälen des Verkäufers, etwa seiner Website.) Zusammengefasst: Bestimmte Aspekte des zweigleisigen Vertriebs und bestimmte Arten von Paritätsverpflichtungen werden nach der neuen GVO nicht mehr freigestellt. Andererseits sind Beschränkungen hinsichtlich unterschiedlicher Großhandelspreise für Online- und Offline-Verkäufen nun in der neuen GVO freigestellt. 

„Die Leitlinien enthalten ausführliche Hinweise zu einer Reihe von Themen wie zweigleisigen Vertrieb, Informationsaustausch, doppelte Preisauszeichnung sowie zum sehr wichtigen Thema der Handelsvertreterverträge“, so CECRA.

CECRA will die neuen Vorschriften prüfen und in Kürze kommentieren. Auf www.autoundwirtschaft.at sowie in der AUTO Information werden wir in weiterer Folge entsprechende (auch nationale) Stellungnahmen und Interpretationen veröffentlichen.

EIne erste Analyse von Dr. Fritz Knöbl finden Abonnenten in der AUTO Information 2619 vom 13. Mai 2022.