In den nächsten Tagen erhalten alle Personen, die derzeit die Bezeichnung „Komm.-Rat“ (oder auch andere Schreibweisen für den Kommerzialrat) vor ihrem Namen stehen haben, Briefe aus dem Bundeskanzleramt. Dieses ist nach den jüngsten Rochaden innerhalb der Regierung für die Vergabe der Titel zuständig.
Grund dafür ist das – in den meisten Fällen – doch etwas höhere Alter der Kommerzialräte: „Wir haben gesehen, dass durch die Omikron-Variante des COVID-Virus in den vergangenen Wochen schon einige Kommerzialräte gesundheitliche Probleme bekommen haben und zum Teil für mehrere Wochen ausgefallen sind“, meint ein mit der Materie vertrauter Oberrat aus dem Kanzleramt. Daher habe es Probleme bei der Besetzung der für diese Berufsgruppe so wichtigen Repräsentationsverpflichtungen gegeben.
Nun muss jeder einzelne Kommerzialrat einen Vertreter benennen, die Frist läuft von 1. April bis 31. Mai: Dieser so genannte „Reserverat“ muss zumindest 10 Jahre jünger sein, aus demselben Bundesland kommen und auch derselben Sparte innerhalb der Wirtschaftskammer angehören.
Damit erhöht sich auch in der Kfz-Branche für einige Personen die Chance, Kommerzialrat zu werden, auch wenn vorerst nur die Bezeichnung „Reserverat“ (ReR) getragen werden darf. Mit dem Ableben des Kommerzialrats oder einer dauerhaften gesundheitlichen Verhinderung (im Entwurf steht eine Frist von 6 Monaten) geht nämlich dieser Titel automatisch an den bisherigen „Reserverat“ über. Das gilt auch, wenn der Kommerzialrat sein Amt (etwa als Bundesgremialobmann) zurücklegt.
Wir werden weiter berichten, wen die einzelnen Kommerzialräte in der Kfz-Branche als „Reserverat“ nominieren.
