Das GRUG ist nun bis 7. Mai in parlamentarischer Begutachtung und soll, wenn es nach der Regierung geht, noch im Juli in Kraft treten. Wesentliche Änderungen umfassen z.B. die Verdoppelung der Beweislastumkehr bei Mängeln von 6 auf 12 Monate oder die Verpflichtung, bei digitalen Produkten kostenlose Software-Updates anzubieten.
In Deutschland löste ein Entwurf zur Umsetzung der EU-RL bereits vergangene Woche Kritik und Befürchtungen seitens Kfz-Branchenvertretern aus. So sei mit steigenden Preisen ebenso zu rechnen wie damit, dass ältere GW überhaupt nicht mehr von Händlern angeboten werden, sondern nur noch privat gehandelt werden.
Den Entwurf können Sie hier als PDF herunterladen...
Lesen Sie eine Stellungnahme von BGO Komm.-Rat Klaus Edelsbrunner in der AUTO-Information Nr. 2564 am 9. April!