Die Sozialpartnerschaft sowie das umfassende Begutachtungsverfahren bei der Gesetzgebung haben in Österreich eine ebenso lange wie erfolgreiche Tradition. Bevor ein neues Gesetz – kraft der Regierungsparteien – im Parlament beschlossen wird, werden Meinung und Einschätzung fachkundiger Gruppen und Organisationen ebenso abgefragt wie Stellungnahmen von Vereinen, Unternehmen und auch Einzelpersonen.
Ausnahmen gibt es meistens dann, wenn die Zeit drängt. Bei der COVID-Gesetzgebung war das naturgemäß der Fall, die damit verbundenen juristischen Probleme sind hinlänglich bekannt. Dennoch: in einer Pandemie ist der Zeitdruck nachvollziehbar.
Nicht nachvollziehbar ist die Vorgangsweise bei der jüngsten Ökologisierung und damit deutlichen Erhöhung der NoVA, die über einen Initiativeantrag eines ÖVP- und eines Grün-Abgeordneten eingebracht wurde. Interessenvertretungen wurden nicht gefragt, dabei betrifft es – durch die NoVA auf leichte Nutzfahrzeuge – einen Großteil der Unternehmer.
Selbst wenn am Ende genau dieses Gesetz herausgekommen wäre: Eine umfassende Begutachtung mit ausreichendem Zeithorizont unter Einbeziehung der Betroffenen ist ein extrem wichtiger Bestandteil der Demokratie in diesem Land und damit unerlässlich.
Eine Vielzahl der heimischen Unternehmer ist in der Interessenvertretung aber auch direkt in der Politik engagiert, zumeist in einer der beiden Regierungsparteien. Hier wäre es an Zeit, der eigenen Partei deutlich mitzuteilen, dass man diese Politik des „Drüberfahren“ nicht akzeptiert. Bleiben wir auch in schwierigen Zeiten im Gespräch.
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