Eine der ersten Fragen, die ein Versicherer bei Meldung eines Schadensfalles prüft, ist jene nach der rechtzeitigen Prämienzahlung durch den Versicherungsnehmer. Ein Verzug bei der Zahlung kann erheblich nachteilige Rechtsfolgen mit sich bringen. Nicht nur für die Versicherungssparten der Kfz-Versicherung, sondern für alle Versicherungsverträge gelten bei Prämienverzug die Regelungen des Versicherungsvertragsgesetzes und die dort definierten Fristen. Die Erstprämie ist demnach binnen 14 Tagen zu zahlen, jede weitere Prämie entsprechend der vereinbarten Zahlweise und allenfalls ergangenen Mahnungen bzw. gesetzten Nachfristen.

Schaden während Zahlungsverzug

Passiert in jenem Zeitraum, in dem Zahlungsverzug besteht, ein Kfz-Haftpflichtschaden, hat die zuständige Versicherung dennoch Leistungspflicht gegenüber dem unschuldigen Gegner. Dessen Rechte werden von diesem Umstand nicht beeinflusst. Der Versicherungsnehmer hingegen wird für alle Leistungen, die erbracht werden, gegenüber seiner Haftpflichtversicherung regresspflichtig -gerade bei Personenschäden ein möglicherweise aus wirtschaftlicher Sicht existenzbedrohendes Szenario.

Prämienverzug bei der Kaskoversicherung bedeutet, dass der Versicherer keine Leistung erbringen wird. Es empfiehlt sich für Kfz-Betriebe daher, die Reparaturfreigabe des Schadensreferenten abzuwarten. Eine bereits durchgeführte Reparatur, die dann mangels Prämiendeckung vom Versicherer nicht übernommen wird, ist vom Fahrzeugeigentümer zu bezahlen. Gerade in derart gelagerten Fällen ist fraglich, inwieweit diese Forderung jemals einbringlich gemacht werden kann.