Die Schatten der Vergangenheit holen derzeit nach und nach jene ein, die das Dieseldesaster gar nicht angerichtet haben.
Die Rede ist von jenen Gebrauchtwagenhändlern, die im Rahmen ihres ganz normalen Geschäfts vom Dieselskandal betroffene Autos eingetauscht und an Kunden weiterverkauft haben, die nun um die Rückabwicklung des Geschäfts prozessieren. Was tun, wenn der Gerichtstitel, der sich auf analoge Urteile beruft, bereits vorliegt?
Händler im Netz des jeweiligen Herstellers brauchen sich da weniger Sorgen zu machen als all jene, die nur mittels Eintausch einen Neukunden zu ihrer Marke holen können – oder jene, die vom Gebrauchtwagenhandel leben.
Die Zeit wird zeigen, ob betroffene Hersteller im Fall von Betrugsautos korrekt handeln oder Händler in endlose Regress-Prozesse verstricken. •