Die Änderung der NoVA-Formeln war durch die Umstellung der offiziellen Verbrauchswerte auf das WLTP-Messverfahren notwendig geworden. „Wir begrüßen die großteils aufkommensneutrale Anpassung der NoVA und der motorbezogenen Versicherungssteuer. Damit konnte noch rechtzeitig verhindert werden, dass sich Fahrzeuge ab 1. Jänner 2020 massiv verteuern“, sagt Kerle.

Wichtig sei nun, parallel dazu auch die Sachbezugsregelung so rasch wie möglich an das neue Messverfahren anzupassen, setzt Kerle nach. Auch beim Sachbezug werden die offiziellen Verbrauchswerte, die durch das Messverfahren WLTP nominell steigen, als Berechnungsbasis des Sachbezugs herangezogen.

„Rechtssicherheit über ein stabiles Preisniveau ist sowohl für die österreichische Automobilwirtschaft als auch für die Autofahrerinnen und Autofahrer wesentlich“, konstatiert Kerle. •