Entsprechend dem Antrag soll damit die NoVA-Formel an die CO2-Emissionswerte angepasst werden, die im Zuge der Umstellung von NEFZ auf WLTP höhere CO2-Werte brachte.
Wie die Parlamentskorrespondez mitteilt, soll für Krafträder ab einem Hubraum von 125 Kubikzentimeter etwa künftig die Formel (CO2-Emmissionswert in g/km minus 55 g) dividiert durch 4 (mit einem Höchststeuersatz von 20 %) gelten. Für andere Kraftfahrzeuge soll der Steuersatz in Prozent nach (CO2-Emmissionswert in g/km minus 115 g) dividiert durch 5 (mit einem Höchststeuersatz von 3 2% und einem Abzugsposten in Höhe von 350 €) bestimmt sein. Die zulässigen Emissionswerte werden jährlich abgesenkt. Der Malusbetrag für Fahrzeuge mit besonders hohen CO2-Emmissionen soll von derzeit 20 € auf 40 € je g/km steigen. Angewendet werden soll die neue Rechtslage auf Kraftfahrzeuge, deren Kaufvertrag nach dem 1. Dezember 2019 abgeschlossen wird.
Analog dazu solle die Bemessungsgrundlage der motorbezogenen Versicherungssteuer und der Kraftfahrzeugsteuer für Personenkraftwagen und Krafträder ökologisch sozial und verträglich umgestaltet werden.
„Wir begrüßen diese geplanten Formel-Anpassungen, die sich aus der Umstellung auf das neue Messverfahren (WLTP) zur Ermittlung der Verbrauchswerte von Pkw ergeben. Denn ohne Anpassung würde sich beispielsweise die NoVA ab 2020 durchschnittlich verdoppeln, was eine drastische Steuererhöhung für die breite Masse bedeuten würde“, so Günther Kerle, Sprecher der österreichischen Automobilimporteure. •
