Kainrath, Seniorchef des gleichnamigen Hollabrunner Autohauses, klagte Karl Scheibelhofer, LIM der Kfz-Techniker und Eigentümer des Autohaus Scheibelhofer, auf Zahlung von rund 1.800 € sowie Feststellung der Haftung für künftige Schäden.

„Kainrath argumentiert, dass Scheibelhofer ein unrichtiges §-57a-Gutachten erstellt hätte. Er hätte dann das Auto aufgrund des Gutachtens angekauft und Reparaturaufwand gehabt. Das Beweisverfahren hat freilich das Gegenteil ergeben. Alle befragten Zeugen gaben übereinstimmend an, dass das Fahrzeug ordnungsgemäß begutachtet und der bestehende Mangel an einem Rücklicht durch Austausch desselben behoben wurde“, berichtet Rechtsanwalt Dr. Johannes Öhlböck, der Scheibelhofer vertrat; „bemerkenswert war die Diskrepanz zwischen den Aussagen von Herrn Kainrath und denen der Zeugen."

Nachdem die Vereidigung der Zeugen und Kainraths beantragt wurde, zog Kainrath seine Klage unter Anspruchsverzicht zurück. „Die wider Scheibelhofer erhobenen Vorwürfe konnten damit vollinhaltlich ausgeräumt werden“, betont Öhlböck.
Dr. Adrian Hollaender, Kainraths Rechtsvertretung, wollte keine Stellungnahme zur Causa abgeben, da er sich dafür zuerst seines Mandats entbinden lassen müsse, um rechtskonform zu handeln, dies aber „sicher länger dauern würde“. •