So ist die wachsende Bedeutung der Versicherungs-und Finanzdienstleistung seit Jahren ein Dauerbrenner. Tatsächlich hat das Thema unverändert seine Gültigkeit. Alles aus einer Hand, Full- Service-Lösungen und One-Stop-Shopping lauten die Begriffe, die ein modernes Autohaus fast zwingen, diese Leistungen gleich mit anzubieten. Das Komplettangebot wird mittlerweile vom Kunden gefordert. Die Zusatzerträge sind in Zeiten sinkender Erträge und schmaler Margen sowohl für den Betrieb wie auch für den Verkäufer unverzichtbar geworden.

Nicht zuletzt ist die Kundenbindung sowohl bei Finanzierung wie auch Versicherung und Garantieversicherung von großer Bedeutung. Ist das Fahrzeug über das Autohaus finanziert, ist sowohl beim Tausch wie auch beim Weiterbehalten der Verkäufer im Kontakt. Im Garantiefall kommt der Kunde ebenfalls wieder in den Betrieb zurück. Und nicht zuletzt wird vor dem Hintergrund der kommenden Schadenssteuerung der Versicherungen und der Leasinganbieter die Reparaturmöglichkeit im Haus, teilweise mit Selbstbehaltvergünstigungen, ganz entscheidend. Kompetente Informationen zu allen Bereichen finden Sie auf den nächsten Seiten dieses Versicherungs-Sonderthemas.

DSGVO und IDD

Alle diese Segmente wird heuer das Thema Datenschutz-Grundverordnung betreffen, schließlich arbeiten die Institutionen mit den Daten der Autohäuser und umgekehrt. Da werden vermutlich noch Verträge und Softwarelösungen geändert werden müssen, sofern es nicht bereits der Fall ist.

Noch etwas im Dunkeln tappt die Versicherungsbranche bei der Insurance Distribution Directive (IDD), also der Versicherungsvertriebsrichtlinie (lesen Sie dazu auch die Artikel in AUTO&Wirtschaft Jänner sowie Februar 2018). Während die Versicherungsrichtlinie für die Versicherungsunternehmen bereits in Kraft ist, wurde das Inkrafttreten der IDD für Vermittler, Makler und Agenten auf Oktober 2018 verschoben. Die gesetzliche Umsetzung, die im Gegensatz zu den Versicherungen hier besonders die Gewerbeordnung betrifft, ist noch gänzlich offen.

Größerer Aufwand und mehr Transparenz

Außer Zweifel steht dabei ein deutlich größerer Aufwand bei Dokumentation und Transparenz, in Verhandlung steht man allerdings noch bei der Ausbildungsverpflichtung. So sind Branchenteilnehmer der Meinung, dass die vorgeschriebenen 15 Stunden für Vermittler, die Versicherungen lediglich im Nebengewerbe und wie hier nur spezifisch auf eine Sparte anbieten, nicht denselben Weiterbildungsumfang wie für einen Komplettanbieter erfüllen müssen. Jene Anbieter, die sich auf die Kooperation mit Autohäusern konzentrieren wie carplus, Garanta und VMS werden in jedem Fall alle Vorkehrungen und Unterstützungen leisten, damit auch nach Inkrafttreten der IDD die Versicherungsvermittlung im Autohaus problemlos weitergeht. (GEW)