Versicherungs-und Finanzdienstleistung ist ein zunehmender wichtiger
Bereich im Autohaus. Im heurigen Jahr kommen sowohl auf die Anbieter
wie auch auf die Betriebe einigeÄnderungen zu.
So ist die wachsende Bedeutung der Versicherungs-und
Finanzdienstleistung seit Jahren ein Dauerbrenner. Tatsächlich hat
das Thema unverändert seine Gültigkeit. Alles aus einer Hand, Full-
Service-Lösungen und One-Stop-Shopping lauten die Begriffe, die ein
modernes Autohaus fast zwingen, diese Leistungen gleich mit
anzubieten. Das Komplettangebot wird mittlerweile vom Kunden
gefordert. Die Zusatzerträge sind in Zeiten sinkender Erträge und
schmaler Margen sowohl für den Betrieb wie auch für den Verkäufer
unverzichtbar geworden.
Nicht zuletzt ist die Kundenbindung sowohl bei Finanzierung wie auch
Versicherung und Garantieversicherung von großer Bedeutung. Ist das
Fahrzeug über das Autohaus finanziert, ist sowohl beim Tausch wie
auch beim Weiterbehalten der Verkäufer im Kontakt. Im Garantiefall
kommt der Kunde ebenfalls wieder in den Betrieb zurück. Und nicht
zuletzt wird vor dem Hintergrund der kommenden Schadenssteuerung der
Versicherungen und der Leasinganbieter die Reparaturmöglichkeit im
Haus, teilweise mit Selbstbehaltvergünstigungen, ganz entscheidend.
Kompetente Informationen zu allen Bereichen finden Sie auf den
nächsten Seiten dieses Versicherungs-Sonderthemas.
DSGVO und IDD
Alle diese Segmente wird heuer das Thema Datenschutz-Grundverordnung
betreffen, schließlich arbeiten die Institutionen mit den Daten der
Autohäuser und umgekehrt. Da werden vermutlich noch Verträge und
Softwarelösungen geändert werden müssen, sofern es nicht bereits der
Fall ist.
Noch etwas im Dunkeln tappt die Versicherungsbranche bei der
Insurance Distribution Directive (IDD), also der
Versicherungsvertriebsrichtlinie (lesen Sie dazu auch die Artikel in
AUTO&Wirtschaft Jänner sowie Februar 2018). Während die
Versicherungsrichtlinie für die Versicherungsunternehmen bereits in
Kraft ist, wurde das Inkrafttreten der IDD für Vermittler, Makler und
Agenten auf Oktober 2018 verschoben. Die gesetzliche Umsetzung, die
im Gegensatz zu den Versicherungen hier besonders die Gewerbeordnung
betrifft, ist noch gänzlich offen.
Größerer Aufwand und mehr Transparenz
Außer Zweifel steht dabei ein deutlich größerer Aufwand bei
Dokumentation und Transparenz, in Verhandlung steht man allerdings
noch bei der Ausbildungsverpflichtung. So sind Branchenteilnehmer der
Meinung, dass die vorgeschriebenen 15 Stunden für Vermittler, die
Versicherungen lediglich im Nebengewerbe und wie hier nur spezifisch
auf eine Sparte anbieten, nicht denselben Weiterbildungsumfang wie
für einen Komplettanbieter erfüllen müssen. Jene Anbieter, die sich
auf die Kooperation mit Autohäusern konzentrieren wie carplus,
Garanta und VMS werden in jedem Fall alle Vorkehrungen und
Unterstützungen leisten, damit auch nach Inkrafttreten der IDD die
Versicherungsvermittlung im Autohaus problemlos weitergeht. (GEW)