Die von Garanta und WKÖ entwickelte Rechtsschutzvorsorge schützt
Betriebe bei Auseinandersetzungen mit dem Importeur
Auch die besten Ehen werden geschieden und so ist es nur vernünftig,
sich für einen eventuellen Rechtsstreit bei einer Trennung gut
vorzubereiten. Selbiges gilt noch deutlich stärker für die Situation
zwischen Händler und Importeur, die viele Jahre gleich einer Ehe
verbunden waren. Um die Ansprüche des Händlers im Fall einer
Vertragskündigung zu sichern, braucht es einen Rechtsbeistand und im
Zweifelsfall darf auch der Rechtsweg nicht ausgeschlossen werden. Nur
wer finanziell in der Lage ist, diesen Weg auch konsequent
durchzumarschieren, kann letztlich erfolgreich sein.
Unzureichende Deckung
"Nach Schätzungen von Rechtsschutzexperte Dr. Helmut Tenschert ist
nur einer von fünf Kfz-Betrieben ausreichend gegen die Kostenfolgen
von rechtlichen Auseinandersetzungen abgesichert", erklärt Kurt
Molterer, Hauptbevollmächtigter der Garanta Versicherung. So haben
das Bundesgremium des Fahrzeughandels,Dr. Tenschert und die Garanta
eine auf die aktuelle Situation ausgerichtete
Rechtsschutzversicherung entwickelt.
Im Kraftfahrzeugsektor-Schutzgesetz (KraSchG) sieht der Gesetzgeber
den Versuch einer außergerichtlichen Streitbeilegung vor, bevor eine
Auseinandersetzung zwischen Händler und Importeur in einer Klage
mündet. "Daher wurde ein geeignetes Mediationsverfahren in den
Rechtsschutztarif integriert", so Molterer. "Trotz umfangreicher
Deckung konnte eine Prämie kalkuliert werden, die weitunterhalb
bekannter Versicherungsangebote liegt." (GEW)