Dies entspricht einer Steigerung um 4 % im Vergleich zum Vorjahr. Die Daten wurden im ACEA-Steuerleitfaden 2018 veröffentlicht. Er enthält die neuesten Informationen über Steuern auf Fahrzeugbeschaffung (Mehrwertsteuer, Umsatzsteuer, Zulassungssteuern wie die NoVA), Fahrzeugbesitz (motorbezogene Versicherungssteuer, Straßenbenutzungsgebühr) und Autofahren (Mineralölsteuer). „Die Besteuerung von Kraftfahrzeugen hat für die europäischen Regierungen einen Wert von mehreren 100 Mrd. € pro Jahr und trägt erheblich zu den öffentlich finanzierten Projekten und dem allgemeinen Gesundheitszustand der Wirtschaft bei“, wie ACEA-Generalsekretär Erik Jonnaert sagt.

 

Der neue Steuerleitfaden zeigt große Unterschiede sowohl in der Besteuerungs- als auch in der Steuerbemessungsgrundlage in der EU. In zunehmendem Maße übernehmen die Länder jedoch das Modell der CO2-basierten Besteuerung. Dem Leitfaden zufolge besteuern derzeit 20 EU-Mitgliedstaaten Fahrzeuge aufgrund ihrer CO2-Emissionen. Seit September 2017 werden diese Emissionen mit WLTP gemessen. Da dieser neue Test strenger ist als der alte (NEFZ), führt dies im Vergleich zu früher für ein bestimmtes Fahrzeug zu einem höheren CO2-Wert.

 

Heute basieren die nationalen Steuervorschriften weiterhin auf NEFZ-Werten und jeder Mitgliedstaat kann entscheiden, wann er die Umstellung auf WLTP durchführen wird. Die früheste WLTP-Steuer wird ab Juli 2018 erhoben (z.B. in Dänemark). Jonnaert: „Die Regierungen müssen sicherstellen, dass sich der Übergang zum WLTP nicht negativ auf die Besteuerung von Kraftfahrzeugen auswirkt. Eine Unterlassung könnte die finanzielle Belastung der Verbraucher erhöhen und zu allgemeiner Verwirrung führen.“ •