Mit dem Vorwurf des Verkaufs von Neufahrzeugen unter dem Einstandspreis – einer kartellrechtlich verbotenen Handlung – sehen sich Autohandelsbetriebe in Österreich konfrontiert: Konkret sollen einzelne PIA-Betriebe – zum Beispiel in Innsbruck, Linz, Graz, Wiener Neudorf – einzelne oder mehrere Modelle der Produktpalette mit Rabattsätzen bis zu 21 % unterschiedlichen Abnehmergruppen in Österreich angeboten haben.
Private Händler, die die Vorteile der Konzernverbindung nicht in Anspruch nehmen können, sind demnach selbst bei Ausnutzung aller dem Vertriebsnetz gewährten Boni nicht in der Lage, derartige Nachlässe zu gewähren, ohne Bruttoverluste in Kauf zu nehmen.
Dokumente, die derartige Angebote bewerben, sind in den Anhängen zum Download bereitgestellt!