Allein im Jahr 2016 verunfallten österreichweit laut KFV 3.700 Personen mit dem E-Bike so schwer, dass sie im Krankenhaus behandelt werden mussten. E-Bikes erfreuen sich immer größerer Beliebtheit und sind für verschiedenste Einsatzbereiche erhältlich. So wurde im Jahr 2016 bereits in jedem 5., in Österreich verkauften Fahrrad ein E-Motor verbaut. Für einige Fahrer dürfte die Leistung der E-Bikes aber nicht ausreichen, sie tunen ihr Fahrrad mit speziellen Kits. Über die genaue Anzahl an getunten E-Fahrrädern in Österreich gebe es noch keine verlässlichen Angaben, Erfahrungsberichte aus dem Handel ließen jedoch auf eine hohe Dunkelziffer schließen.

 

Tuning sei laut KFV ein illegaler Eingriff mit Folgen: Rechtlich gesehen handle es sich bei einem durch Speed-Tuning modifizierten E-Bike nicht mehr um ein Fahrrad, sondern um ein nicht zugelassenes Kfz. Mit diesem auf öffentlichen Wegen, Plätzen und Straßen unterwegs zu sein, sei eine strafbare Handlung und könne weitreichende Konsequenzen nach sich ziehen. „Höchstens 600 W Leistung und Motorunterstützung bis maximal 25 km/h, das sind die Voraussetzungen, dass ein E-Bike als normales Fahrrad gilt. Stärkere oder schnellere E-Bikes sind je nach Höchstgeschwindigkeit Mopeds oder sogar Motorrädern gleichgestellt“, so Dr. Armin Kaltenegger, Leiter der Rechtsabteilung im KFV. Diese Fahrzeuge benötigten dann einen Versicherungsschutz und Kennzeichen, die Lenker Führerschein und Helm. „Weder Fahrradwege noch die Fahrräder selber – bzw. einzelne Bauteile, wie die Bremsen – sind für diese Geschwindigkeiten gebaut bzw. ausgelegt“, so Kaltenegger. •