So ging es etwa um die österreichischen Gerichtsgebäude, die mit Ladestationen ausgestattet werden sollen. „Als Pilot wurde nach langen und zähen Verhandlungen beim Bezirksgericht Zell am See eine erste Ladestation vorbereitet“, erzählt der Justizminister und bekräftigt seine Absicht, das Thema weiter intensiv voranzutreiben.
Als weiterer Schnittpunkt des Justizministeriums mit der Elektro-Mobilität wurde die Errichtung von Wallboxen in Mehrparteienhäusern thematisiert. Zum derzeitigen Stand bedarf eine Installation der Zustimmung aller Eigentümer, eine einheitliche gesetzliche Regelung könnte dem Abhilfe schaffen. „Nachdem die Bauordnungen teilweise bei Neubauten die Möglichkeiten für die Installation einer Ladestation oder Wallbox vorsehen, ist das notwendig und sinnvoll“, so Vizekanzler Brandstetter.
„Wenn sich jemand ein E-Auto zulegen möchte, aber in letzter Konsequenz an der Hauseigentümergemeinschaft scheitert, dann ist das tatsächlich ein Sachverhalt, der aus der Welt geschafft gehört“, unterstreicht Fischer. •
