Zu Details und öffentlichen Spekulationen, teilt der VW-Konzern mit, werde derzeit keine Stellung genommen, veröffentlicht wurde jedoch: „Grundsätzlich gilt, dass es in vielen Fällen erforderlich und nicht zu beanstanden ist, bei neu verfügbaren Technologien, für die noch keine regulatorischen Ansätze bestehen, die Machbarkeit und auch die Standardisierung von technischen Lösungen und Sicherheitsstandards zu erörtern.“ Versichert wird daher auch die volle Zusammenarbeit mit den Behörden.
Weiters wird festgehalten, dass es weltweit üblich sei, dass „Autohersteller sich zu technischen Fragen austauschen, um so die Innovationsgeschwindigkeit und -qualität zu steigern. Davon profitieren nicht zuletzt die Kunden, weil innovative Lösungen schneller verfügbar und preiswerter sind als aufwendigere Einzelentwicklungen.“
Kooperationen zwischen den Marken soll es in der Vergangenheit nur in Bereichen gegeben haben, die nicht wettbewerbsdifferenzierende Bauteile von Fahrzeugen betreffen. So etwa bei der angestrebten Vereinheitlichung von Ladesteckdosen für E-Fahrzeuge.
Stellungnahmen, Meinungen und Forderungen im Zusammenhang mit den Kartell-Vorwürfen entnehmen Sie bitte der aktuellen Ausgabe der AUTO-Information Nr. 2380, die am 28. Juli 2017 erscheint. •
