Der GVA unternimmt seinerseits mit einer Plakatkampagne einen neuen Anlauf gegen den Designschutz bei sichtbaren Ersatzteilen und rechnet – im Wissen, wie sehr die EU-Kommission an der Förderung des Wettbewerbs interessiert ist – vor, was sich Autofahrer in anderen Ländern Europas wie Spanien oder den Niederlanden bei Karosserieersatzteilen ersparen. „Der deutsche Autofahrer zahlt 44,6 % mehr für die Motorhaube“, erklärt GVA-Präsident Hartmut Röhl.

 

„Ich werde mich dafür stark machen, dass auch in Deutschland die Möglichkeit des europäischen Designrechts, eine Reparaturklausel einzuführen, genutzt wird!“, erklärte Lambsdorff. Er setzt sich bereits seit Langem für die Öffnung des Kfz-Ersatzteilmarkts ein und stimmte auch für die Einführung einer Reparaturklausel.

 

Beim Besuch der Niederlassung des Kfz-Teilegroßhändlers PV Automotive informierten die Vertreter von PV Automotive und des GVA über die wettbewerbspolitischen Aspekte des Kfz-Ersatzteil- und -Servicemarkts. Dabei stand besonders der Designschutz für sichtbare Ersatzteile, die auf das vorhandene Auto passen müssen, im Mittelpunkt.

 

Lambsdorff bekräftigte seine weitere Unterstützung der Liberalisierungsbemühungen in Sachen Designschutz laut deutschem Designergesetz, das auch für den Ersatzteilmarkt gilt. Durch eine Reparaturklausel wären hingegen – wie in vielen Märkten Europas – Ersatzteile vom Designschutz ausgenommen. •