„Mit der aktuellen Novelle des Verwaltungsstrafgesetzes wird dieses Kuriosum abgeschafft – das begrüßen wir natürlich", so ÖAMTC-Chefjurist Mag. Martin Hoffer. Bisher wurde eine zu hohe Einzahlung vom Verwaltungsgericht als nicht fristgerechte Einzahlung der Geldstrafe gewertet. Künftig soll der zu viel gezahlte Betrag retour überwiesen und das Verfahren eingestellt werden.

 

Da die Novelle auch bundesweit einheitliche Strafenkataloge für Verkehrsdelikte vorsieht, mahnt der ÖAMTC zur Zurückhaltung bei der möglichen Vereinheitlichung. „Die Novelle soll kein Vorwand für eine allgemeine Anhebung der Strafen sein. Vielmehr sollte Augenmerk auf eine klare und verständliche Formulierung der Deliktskataloge gerichtet werden. Zu diesen sollen dann leicht einprägsame Strafsätze passen", erklärt Hoffer. •