Am Beispiel der „Pickerl“-Preise, die bei Kfz-Werkstätten oder den Autofahrerclubs zu bezahlen sind, macht Nagl deutlich: Es sei „leicht erklärbar, dass die § 57a-Überprüfung bei Vereinen wie den Automobilclubs billiger ist“, so Nagl zu den Feststellungen der AK Wien. „Bei ihnen sind zusätzlich zum Überprüfungspreis nämlich noch die Mitgliedsbeiträge zu bezahlen“, erklärt der BIM und fügt hinzu, „abgesehen davon, dass die Vereine im Gegensatz zu den Werkstätten keine Mehrwertsteuer abzuführen haben!“

 

Auch der direkte Vergleich der Arbeitsstunden von Kfz-Technikern, Spenglern und Lackierern berücksichtige nicht die verbesserte Werkstattausrüstung und Reparaturmethoden, die zur Verkürzung der Arbeitszeit bei komplexer werdenden Autos beitrügen. Unterscheide man die Komplexität der Aufgaben nicht, könne es natürlich zu solchen Bestrebungen kommen wie die immer noch drohende Erklärung des Autoglasers zum freien Gewerbe, sagt Nagl erbost. Offenbar bedenke niemand, welche Bedeutung für Sicherheit, Leib und Leben die in der Autoverglasung, speziell der Frontscheibe, angebrachte Sensorik habe – abgesehen von der Tatsache, dass Österreich für die Zukunft Techniker mit der besten Ausbildung brauche, für die allerdings auch die Ausbildungsbetriebe zur Verfügung stehen müssten.

 

Die Unterlagen der AK Wien haben wir (weiter unten!) zum Download bereitgestellt. Weitere Informationen enthält die „AUTO-Information“ Nr. 2374, die am 16. Juni 2017 erschienen ist, auf den Seiten 2 und 5! •