Laut Schätzungen der International Labour Organisation (ILO) sterben täglich 6.000 Menschen durch arbeitsbedingte Unfälle oder Krankheiten. Säuren, Hitze, Flammen und Funken, elektrische Spannung, statische Aufladungen und mechanische Belastungen: Die Gefahren am Arbeitsplatz sind vielfältig.
Die Gefährdungsbeurteilung ist seit 1995 ein Werkzeug der betrieblichen Prävention: Das ArbeitnehmerInnenschutzgesetz und andere Vorschriften verpflichten Arbeitgeber, die Gefahren für Mitarbeiter zu ermitteln und Maßnahmen zur Gefahrenverhütung festzulegen. Außer technischen Schutzmaßnahmen – wie Schutztüren an Maschinen – und organisatorischen Maßnahmen – wie die Unterweisung der Mitarbeiter – sollen auch personenbezogene Maßnahmen – wie zweckmäßige Schutzkleidung – dazu beitragen, Sicherheit und Gesundheit des Personals zu schützen. „MEWA in Schwechat-Rannersdorf bietet, was Auswahl und Pflege der geeigneten Schutzkleidung betrifft, Beratung und Tragetests an“, sagt Bernd Feketeföldi, kaufmännischer Geschäftsführer des Unternehmens in Österreich. Mit dem Service – Waschen, Warten und Nachrüsten der Schutzkleidung – unterstütze MEWA die Unternehmer bei der Einhaltung von EU- und ÖNORM. Das schütze die Beschäftigten und entlaste den Betrieb.
