Wer sein E-Auto anmeldet, bekommt Kennzeichen mit grüner Schrift auf weißem Hintergrund überreicht. Damit können diese Fahrzeuge auch in eigens beschilderten Halte- und Parkverbotszonen für die Dauer des Ladevorganges stehen. Mit dieser Neuerung ergeben sich aber auch neue Möglichkeiten, um die E-Mobilität zusätzlich zur 4.000-€-Ankaufsförderung des Bundes zu pushen.
„Jetzt ist auf den 1. Blick klar erkennbar, ob das Fahrzeug mit einem Verbrennungsmotor oder mit einem E-Antrieb ausgestattet ist. Vorteile wie die Benutzung von Busspuren oder kostenloses Parken in Kurzparkzonen wären somit leicht zu überprüfen“, so Kumnig, der nun zusätzliche Maßnahmen von den Gemeinden und Städten fordert. „Es wird sich zeigen, ob die Ankündigung von vielen Landes- und Gemeindepolitikern, umweltfreundliche Elektromobilität zu fördern, nur Lippenbekenntnisse waren, oder ob sie die Botschaft ernst gemeint haben“, so Kumnig. •
