Laut NÖ Umweltanwaltschaft handle es sich dabei – wie im Internet angeboten – um Kfz-Werkstätten, „Tuningclubs“ usw. Argumentiert werde mit der Kostenersparnis für den Fahrzeughalter („kein Erwerb eines neuen Partikelfilters nötig“, „Kraftstoffersparnis“, „bessere Motorleistung“).
Laut Auffassung der NÖ Umweltanwaltschaft sei zu prüfen, ob seitens der angezeigten Personen Anstiftung zum Betrug und zur Erfüllung weiterer gerichtlich strafbarer Umweltdelikte vorliege.
Die Bundesinnung warnt in diesem Zusammenhang vor einem Ausbau nicht defekter Filter: Das Fahrzeug entspreche bei Entfernen des Partikelfilters ohne adäquaten Ersatz nicht mehr den technischen Voraussetzungen, die als Grundlage für die Typisierung des Fahrzeugs gelten.
Weitere Details zu diesem Thema finden Interessierte in der kommenden Ausgabe der AUTO-Information 2363, die am Freitag, dem 31. März 2017 erscheint. •
