„Wir haben uns bereits im November an das Finanzministerium gewandt, um auf die drohende Mehrbelastung für den Konsumenten aufmerksam zu machen“, sagt ÖAMTC-Verbandsdirektor Dipl.-Ing. Oliver Schmerold. In der Antwort bestätigt das Finanzministerium nun, bis einschließlich 2019 weiterhin die NEFZ-Daten als Grundlage der Berechnung von NoVA und Sachbezug heranzuziehen.
Dadurch, so Schmerold, sei sichergestellt, dass es nicht „über Nacht“ zu einer empfindlichen Steuererhöhung für tausende Autofahrer komme, ohne dass diese im Parlament beschlossen wurde – und ohne dass sich an den Autos etwas geändert hätte. Die „kalte Progression“ sei damit vorerst gebannt.
Weitere Details und die Stellungnahme der Automobilimporteure enthält die aktuelle „AUTO-Information“ Nr. 2355, die am 3. Februar 2017 erscheint! •
