Nachdem die zum Rosenbauer-Konzern gehörende Metz Aerials GmbH & Co KG/Karlsruhe als Kronzeuge durch Anzeige zur Aufdeckung des Drehleiterkartells sowie bei der Aufklärung der Vorgänge mitgewirkt hat, wurde Feuerwehrausrüster Metz vom deutschen Bundeskartellamt vom verhängten Bußgeldbescheid ausgenommen. Alle in dem Zusammenhang gegen Mitarbeiter von Metz/Rosenbauer eingeleiteten Ermittlungsverfahren der Staatsanwaltschaft wurden rechtswirksam und endgültig eingestellt. Metz Aerials, Hersteller hydraulischer Feuerwehr-Drehleitern und Hubrettungsbühnen in Karlsruhe mit 280 Mitarbeitern, hat sich ausdrücklich zur Schadenswiedergutmachung bereit erklärt. Das Bundeskartellamt verhängte über den 2. Anbieter, Iveco Magirus Brandschutztechnik GmbH/Ulm (IMBT), 17,5 Mio € Buße für Preisabsprachen in den Jahren 1998 bis 2007. Auch mit IMBT wurde die Beendigung des Verfahrens beim Drehleiterkartell vereinbart. Die Vertriebsleiter hatten die Geschäfte untereinander 1:1 aufgeteilt, mit Prepaid-Handys im Fußballjargon kommuniziert und ihre Absprachetreffen als Trainings bezeichnet. Das Verfahren gegen IMBT wegen Kartellabsprachen bei Löschfahrzeugen ist noch nicht abgeschlossen.
Um Fälle wettbewerbswidrigen Verhaltens künftig zu vermeiden, haben beide Hersteller laut Eigenangaben Compliance-Programme gestartet und Maßnahmen getroffen, um rechtskonformes Verhalten sicherzustellen.
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