Für die EU-Kommission wird das Ergebnis der Erhebung Basis für weitere gesetzliche Initiativen sein.

Wer sich benachteiligt fühlt, sollte jedenfalls seine Angaben bis 30. September der EU-Kommission melden: Sollte die Beteiligung der Unternehmer an der Erhebung zu gering sein, würde das nämlich von der EU als Zeichen für eine unproblematische Praxis in Vertrieb bzw. Service verstanden werden.

„Haben sich Ihre Geschäftspartner Ihrem Unternehmen gegenüber schon einmal unfair verhalten oder Ihnen Vertragsbedingungen auferlegt, die Sie als unfair ansehen würden?“, lautet die Kernfrage der Erhebung, an der ausschließlich Händler teilnehmen können.

Teilen Sie der Kommission daher mit, welche unfairen Handelspraktiken Ihnen in den letzten Jahren zugestoßen sind, wie zum Beispiel:
- einseitige Festlegung der Verkaufsziele durch den Hersteller, ohne Einbindung der Händler
- einseitige Änderung von für den Händler bedeutsamen Punkten durch den Hersteller
- einseitige Erhöhung von Standards durch den Hersteller
- einseitige Änderung von Prozessen mit nachteiligen Kosteneffekten (z. B. Garantieabwicklungen) durch den Hersteller
- Erweiterung des Einflusses des Herstellers auf Gebrauchtwagengeschäft, Finanzierung, Versicherung, etc.,
wodurch die unternehmerische Freiheit des Händlers eingeschränkt wird.

Zur Teilnahme an der Erhebung ist eine Registrierung unter der Adresse erforderlich, die Sie unten anklicken können.
Nach der Registrierung können Sie an der Erhebung  „Unfaire Handelspraktiken zwischen Unternehmen“ teilnehmen.

 

 



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