In der unmittelbar in jedem Mitgliedstaat geltenden Verordnung Nr. 566/2011 heißt es u. a., dass alle Informationen zur Teileidentifikation „in einer unabhängigen, Marktteilnehmern leicht zugänglichen Datenbank bereitzustellen“ seien. Für den Datenaustausch zwischen Herstellern und freien Marktteilnehmern wird ein „Standardisiertes Format“ angeregt. Darüber hinaus wird beispielsweise festgehalten, dass auch Arbeitswerte als technische Information zu betrachten und dementsprechend weiterzugeben seien. „Obendrein müssen die Automobilhersteller die Daten zu einem fairen und angemessenen Preis liefern“, freut sich Komm.-Rat Ing. Mag. Bernhard Dworak, Obmann des Verbands freier Kfz-Teilefachhändler (VFT).
„Gleiche Voraussetzungen für die Reparatur sind im Sinne der Qualitätssicherung und damit im Sinne der Kunden zu begrüßen“, sagt Komm.-Rat Friedrich Nagl, Bundesinnungsmeister der Karosseriebauer. Nicht nur für freie Werkstätten, auch für an Fremdfabrikaten arbeitende Markenbetriebe werde der Geschäftsalltag bei Umsetzung der Verordnung „sehr, sehr vereinfacht“.
Auch Arthur Clark, Bundesinnungsmeister der Karosseriebauer, äußert sich zustimmend: „Die Gunst der Stunde ist auf unserer Seite.“ Zu viel Euphorie sei aber nicht angebracht, angesichts der meist zögerlichen Umsetzung derartiger Verordnungen im Geschäftsalltag könne es sich nur um „einen Teil eines jahrelangen Prozesses“ handeln.
Die Höchststrafe für sich sträubende Autohersteller ist jedenfalls drakonisch: Theoretisch kann die gesamte Typengenehmigung eines Fahrzeugs widerrufen werden. Dass dies in der Praxis geschieht, ist allerdings schwer vorstellbar.

Die Verordnung ist anbei als Download abrufbar.



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