Seidenberger: „Die beiderseitige Verlässlichkeit des anderen Verkehrsteilnehmers soll planbar sein. Für den Autofahrer soll dies z. B. bedeuten, dass er beim Abbiegen noch mehr Rücksicht auf annähernde Radler nimmt. Diese wiederum sollen im Annäherungsbereich von Radfahrerüberfahrten (Kreuzungen) deutlich ihr Tempo drosseln, damit sie auch registriert werden können und für sie abgebremst werden kann. Ein gegenseitiges Rücksichtnehmen aller Verkehrsteilnehmer auf leider oft sehr engen Verkehrsflächen muss absolutes Ziel sein. Raus aus dem Kreislauf: ,guter Radler - böser Autofahrer´, weg mit dem Egoismus und dem nur ,stur nach vorn blicken´. Der Straßenverkehr läuft reibungsloser und sicherer, wenn das Verhalten des Einzelnen planbarer, verlässlicher und partnerschaftlich ist. Nahezu jeder (außer leider oft Pendler) kann öfters auf unterschiedliche Verkehrsmittel umsteigen, um in seinen Augen bedarfsgerecht seine Ziele zu erreichen - weg mit dem ,Klassendenken´. Ein fixer Grundsatz muss jedoch gelten: Bei roter Ampel - muss - angehalten werden. Dies muss ebenso für Fußgänger, Radler und Kfz-Lenker gelten. Die StVO gilt immer für alle Verkehrsteilnehmer!“
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