Als die europäischen Höchstrichter Ende 2010 die Verrechnung der Umsatzsteuer auf die Normverbrauchsabgabe (NoVA) kippten, reagierte das Finanzministerium kurzerhand damit, dass Letztere um 20 % erhöht wurde. Bei Kfz-Leasinggeschäften ist die NoVA jedoch Teil der Anschaffungskosten, während die Umsatzsteuer in Form der Vorsteuer zurückgeholt wird. Der NoVA-Zuschlag würde somit Leasingfahrzeuge überproportional teurer machen.
Auf Initiative des Leasingverbands wurde der entsprechende Erlass geändert. Weder Kfz-Handel noch Kunden müssen direkte finanzielle Einbußen hinnehmen, doch sind die Händler gezwungen, spätestens ab dem 1.7. unterschiedliche Rechnungen für Bar- oder Kreditverkäufe einerseits und Leasingverkäufe andererseits auszustellen, teilt das Bundesgremium des Fahrzeughandels mit.
Was bleibt, ist ein unnötig komplizierter Prozess, der die bürokratischen Belastungen für den Autohandel weiter erhöht. Die Notwendigkeit einer Kfz-Steuerreform wird angesichts dessen überdeutlich.
Das komplette Informationsschreiben des Bundesgremiums kann anbei als Download abgerufen werden.