Minisattelzüge, die Kombination eines Zugfahrzeugs mit einem Anhänger, deren höchstzulässiges Gesamtgewicht unter 3,5 t beträgt, genießen eine Sonderstellung.
- Sofern Minisattelzüge das höchstzulässige Gesamtgewicht von 7,5 t nicht überschreiten, gilt für sie das Fahrverbot an Samstagen, Sonntagen bzw. Feiertagen nicht.
- Für die Züge gilt lediglich Vignettenpflicht, aber keine Lkw-Maut.
- Sie müssen nur dann mit B+E-Führerschein gefahren werden, wenn das Zugfahrzeug weniger als 3,5 t hat und das höchst zulässige Gesamtgewicht des Anhängers das Eigengewicht des Pkw übersteigt oder die Summe der höchstzulässigen Gesamtgewichte von Pkw und Anhänger 3,5 t übersteigt.
- Mit dem B+E-Führerschein gelten als Geschwindigkeitsbegrenzung 70 km/h auf Freiland- und Autostraßen und 80 km/h auf Autobahnen.
- Im konzessionierten Güterbeförderungsgewerbe kann der Minisattelzug gewerblich genutzt werden. Dabei ist für die Kombination mit Anhänger jedenfalls ein Tachograph notwendig. Sofern die Kombination ohne Anhänger unterwegs ist, bestünde die Wahl zwischen der Verwendung des Tachographen oder ein Fahrtenbuch zu führen.
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