In letzter Zeit werden nämlich immer häufiger Teilehändler und ihre Mitarbeiter wegen Beteiligung an der Steuerhinterziehung ihrer Kunden bestraft.
Wer pfuscht, kauft gern bar Teile ein, weil der Kauf anonym bleibt und Kunden in der Buchhaltung des Verkäufers nicht aufscheinen. Das Problem kann für den Verkäufer entstehen, der anonyme Bargeschäfte abwickelt, obwohl er angebliche Privateinkäufe als gewerblichen Einkauf erkennt (oder erkennen müsste).
Ebenso problematisch ist es, wenn der Kunde offensichtlich Phantasienamen und -adresse angibt, der Teileverkäufer dies akzeptiert und trotzdem einen anonymen Barverkauf abwickelt.
Das Merkblatt des Fachausschusses „Finanzstrafrechtliche Risikovorsorge für Handelsbetriebe/steuerlich korrekte Barverkäufe“ haben wir als PDF-Datei zum Herunterladen (unten) bereitgestellt.