Der Hintergrund: Aufgrund der Geschäftsführerhaftung können Sie mit Finanz-, ja eventuell sogar Freiheitsstrafen belegt werden, wenn Mitarbeiter Ihrer Unternehmen die organisierten „Nachbarschaftshelfer" beliefern. Dem Vernehmen nach soll das nicht nur vorgekommen sein: Die Kunden aus der Schattenwirtschaft sollen in gewissen Fällen sogar bessere Konditionen als reguläre Werkstätten erhalten haben.
Diese Brisanz ist den Standesvertretern bewusst. „Wir lassen möglichst rasch einen detaillierten rechtlichen Leitfaden ausarbeiten, um die Haftungsfrage zu klären", sagt Ing. Wolfgang Dytrich, Berufsgruppenobmann im Bundesgremium des Fahrzeughandels. Darüber hinaus, betont er, stehe man jeglicher Belieferung von Schwarzarbeitern „natürlich absolut ablehnend" gegenüber.