Laut Helvetia-Vertriebsvorstand Werner Panhauser entsprechen die bisher für Solaranlagen angebotenen Modullösungen innerhalb von Haushaltsversicherungen nicht mehr ihrer derzeitigen Bedeutung. Versicherbar sind alle Arten von Photovoltaikanlagen, gedeckt sind unvorhergesehene Sachschäden, beispielsweise duch Überspannung, Kurzschluss, Brand, Blitzschlag, Sturm/Hagel, Vandalismus, Bedienungs- oder Materialfehler sowie höhere Gewalt. Darüber hinaus schließt die Versicherung auch Kosten ein, wenn Menschen zum Beispiel durch herabstürzende Teile der Solaranlage verletzt werden. Dazu kommen noch Aufräumungskosten oder Luftfrachtkosten für Photovoltaik-Ersatzteile (bis 20 % der Versicherungssumme) und auch ein etwaiger Ertragsausfall, weil die Anlage aufgrund eines versicherten Sachschadens keinen Strom produzieren kann.     



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