Das Gespräch mit dem Haftrichter sei „ein ziemliches Tauziehen“ gewesen, sagt Dr. Wolfgang Blaschitz, Rechtsanwalt von Mag. Heinrich Karner. Letztlich habe das Gericht jedoch einer Freilassung Karners zugestimmt; der einstige Importeur von Luxusautomobilen hatte insgesamt 43 Tage in der Justizanstalt Wiener Neustadt verbracht. Als Gründe für die Enthaftung nennt Blaschitz „geänderte Verhältnisse dahingehend, dass das Unternehmen liquidiert wurde und jetzt unter dem Schutzschild des Masseverwalters steht. Für die Vorwürfe der Verabredung und der Tatbegehung gibt es keinen seriösen Anhaltspunkt mehr.“ Karner musste auch seinen Reisepass nicht hinterlegen, da – so sein Anwalt – Fluchtgefahr nie als Haftgrund genannt worden sei.
Nach der Freilassung werde niemand in Jubelgeschrei ausbrechen, sagt der Anwalt: „Nun beginnt vielmehr die eigentliche Arbeit. Vom weiteren Verfahren hängt ab, ob Herr Karner mehrere Jahre ins Gefängnis muss oder mit einem blauen Auge davonkommt.“
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