Die Tagung war diesmal schlechter besucht als üblich: In der Teilnehmerliste standen 21 Richtern und 13 Juristen aus Rechtsanwaltskanzleien und Rechtsabteilungen lediglich 33 Sachverständige gegenüber. Vielleicht war es auch die Themenwahl, die zur Abstinenz der Kfz-Techniker führte. Im Vordergrund standen Juristerei und Unfallrekonstruktion, für technisch Interessierte war offenbar nichts Interessantes und Neues dabei. 
Auf den verstärkten Entzug von Führerscheinen verwiesen Dr. Alfred Stöbich und Dr. Franz Triendl, beide Mitglieder des Unabhängigen Verwaltungssenates Tirol. Die Statistik 2009 weist „unangepasste Geschwindigkeit“ als Hauptursache aller Verkehrsunfälle aus. Darüber hinaus gab es 2.487 Alko-Unfälle mit 3.390 Verletzten und 46 Toten.
Mit einem „Verkehrssicherheitspaket“ wurden bereits per 1. September 2009 (BGBl I 2009/93) die Rechtsfolgen für derartige Verwaltungsdelikte massiv verschärft. Mit der 13. FSG Novelle (BGBl 2010/117) traten 2011 als flankierende Maßnahmen per 1. Jänner 2011 verlängerte Führerschein-Entzugsfristen für Schnellfahrer in Kraft. „Das wird oft als die wahre Strafe empfunden“, erläuterten die Verwaltungsrichter die damit geplante Abschreckung.
Die zu Jahresbeginn in Kraft getretenen Strafen fürs Schnellfahren können Sie als PDF-Datei herunterladen!