Als „wirtschaftlich vernünftigste Lösung“ bezeichnet BIM Komm.-Rat Fritz Nagl die am 21.12. erlassene 447. Verordnung über die Änderung der Prüf- und Begutachtungsstellenverordnung (PBStV): Die seit rd. einem Jahr bestehenden Befürchtungen der Branche, wonach bis zu 5.000 Betriebe neue Achsspieldetektoren („Rüttelplatten“) installieren hätten müssen, sind damit vom Tisch. Die bestehenden Geräte hätten sonst nur noch bis 31.12. dieses Jahres verwendet werden dürfen; nun gibt es eine Frist bis 31.12.2019. Ein hörbar erleichterter Nagl zur neuen Verordnung: „Alles bleibt so, wie es ist.“ Nagl spricht von einer sehr konstruktiven Zusammenarbeit mit dem Verkehrsministerium. Sein Stellvertreter Martin Gertl aus Tirol glaubt, dass sich die Betriebe bundesweit insgesamt etwa 40–45 Mio. € erspart hätten.
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