Die aus der Streitsache Wilhelm Weintritt vs. Mag. Dr. Karl Bickell resultierende Anklage wurde vom Straflandesgericht Graz (Richterin Mag. Michaela Lapanje, Gz: 9 Hv70/10f) in erster Instanz mit dreieinhalb Jahren unbedingter Strafe geahndet. Das Gericht geht von einem bewiesenen Tatbestand der Urkundenfälschung aus. Das Urteil ist nicht rechtskräftig; es gilt in der Berichterstattung gegen den eingetragenen Wirtschaftsprüfer und Steuerberater die Unschuldsvermutung. Die Auseinandersetzung fußt auf der Tatsache, dass Bickell im Zuge der Entwicklung der „Automondial Kfz-GmbH“, eine inzwischen in Insolvenz geratene Firmenkonstruktion von Mag. Peter Jagersberger, Bickell und Weintritt, „77 Prozent Eigentumsrecht an der Weintritt GmbH“ für sich beansprucht.