Ab dem 1.1.2011 ändert sich für zwei Jahre gegenüber der bisherigen Rechtslage bis zu einem CO2-Ausstoß von 180 g/km nichts: Über 160 g/km CO2-Ausstoß wird bis zum Ausstoß von 180 g/km ein Zuschlag von 25 Euro je g/km eingehoben. Über 180 g/km wird jedoch nunmehr ein weiterer Zuschlag in Höhe von 25 Euro je g/km eingehoben, sodass der Zuschlag 50 Euro je g/km beträgt. Hat das Fahrzeug über 220 g/km CO2-Ausstoß , kommt ein weiterer Zuschlag in Höhe von 25 Euro je g/km zur Anwendung, sodass der Gesamtzuschlag sich verdreifacht und 75 Euro je g/km beträgt. In der angefügten PDF-Datei wird das Ausmaß der Vorgehensweise durch die Regierung für den Autokäufer sichtbar.
Betroffene Fahrzeuglieferanten rechnen mit Nachverhandlungen bestehender Kaufverträge, die erst nach dem Stichtag erfüllt werden könnten, aber auch mit Stornos. Statistisch sind von der NoVA-Erhöhung rund 20 Prozent aller Fahrzeuge betroffen, davon rund 5.500 mit Verbrauchswerten von über 220 g/km CO2-Ausstoß.
Der von der Regierung mit diesem Gesetzesvorschlag „völlig vor den Kopf gestoßene“ Fahrzeughandel (Arbeitskreis der Automobilimporteure, Bundesgremium) will nun bis 9.11.2010 mit einer Stellungnahme in Hinblick auf die Bestell- und Lagerproblematik und unter Hinweis auf die fehlende Rechtssicherheit eine längere Vorlaufzeit und ein späteres Inkrafttreten (1.7.2011) erreichen. Angesichts weiterer dem Autofahrer drohender Steuerbelastungen rechnet der Fahrzeughandel heuer noch mit Vorziehkäufen.
