Streit gehört in der großen Koalition zur Tagesordnung, doch wie bei der Erhöhung der Mineralölsteuer ist man sich auch in einem anderen die Autofahrer betreffenden Punkt einig, nämlich bei der Bestrafung von Rasern. SPÖ und ÖVP brachten im Nationalrat einen gemeinsamen Initiativantrag ein: Demnach wird die Dauer des Führerscheinentzugs vom Ausmaß der Geschwindigkeitsübertretung abhängig sein. Derzeit ist es nämlich egal, ob jemand auf einer Freilandstraße mit 150 oder mit 220 km/h erwischt wird: In beiden Fällen ist der Führerschein für zwei Wochen weg, aber auch nicht länger.
Das neue Gesetz sieht eine Staffelung vor: Fährt jemand im Ortsgebiet um 40 bzw. auf Freilandstraßen um 50 km/h zu schnell, wird der „rosa Schein“ wie bisher zwei Wochen lang entzogen. Wer das Tempolimit um 60 km/h (Ortsgebiet) bzw. 70 km/h (Freiland) überschreitet, muss die Lenkerberechtigung für sechs Wochen abgegeben. Wer sogar um 90 km/h (Ortsgebiet) bzw. 100 km/h (außerorts) zu schnell ist, muss sechs Monate ohne Führerschein auskommen. Daneben gibt es natürlich wie bisher ein Gerichtsverfahren und eine Geldstrafe.