Für die Zeit danach gibt es Forderungen seitens des österreichischen Fahrzeughandels. Laut Mag. Christoph Wychera, Bundesgremium des Fahrzeughandels in der Wirtschaftskammer Österreich, soll u. a. die Kfz-GVO auf weitere 10 Jahre verlängert werden, wobei keine Trennung in „Primärmarkt“ und „Sekundärmarkt“ erfolgen und der Mehrmarkenvertrieb erhalten bleiben soll. Nicht durchsetzbar wären Regelungen in einem „Code of Conduct“ oder in Leitlinien. Die Entscheidung über den Vertrieb sollte nach 2013 der neuen Kommission überlassen werden.