Was seinerzeit als Eurotax-Initiative am Widerstand der freien Werkstätten gescheitet war, es durften vor Änderung der GVO nur Markenwerkstätten in das Serviceheft Eintragungen vornehmen, soll nach Ansteigen der Missbräuche von Kilometer-Manipulationen zur Verbesserung der GW-Wiederverkaufswerte jetzt gesetzlich verankert werden. Dazu zählt lt. Gerhard Zeiner, Sprecher der freien Kfz-Werkstätten in Österreich, auch die Notwendigkeit, wie in Deutschland ein derartiges Delikt unter Strafe zu stellen, was bisher in Österreich nicht der Fall ist.
„Jeder gesetzestaugliche Nachweis des realen Kilometerstandes am Fahrzeug ist zu begrüßen“, sagt Nagl, der in diesem Zusammenhang auch eine sinnvolle Bekämpfung des Pfuscherunwesens erblickt.
Die Standesvertretungen wollen nach Prüfung von Online- und anderer Dokumentationsmöglichkeiten – z. B. im Bereich § 57 a – entsprechende Anträge bei den zuständigen Behörden einbringen.