Auch in ihrer gegenwärtigen, bereits adaptierten Form werden die Vorgaben von den Händlern abgelehnt. „Wir werden den Importeur schriftlich auffordern, die Standards auf das objektiv notwendige Maß zu reduzieren“, erklärt Dr. Josef Lamberg, Obmann des Händlerverbands. Diverse Vorschriften würden „weit über das Ziel hinausschießen“. Dies gelte im Besonderen für bauliche Vorgaben, etwa die zumindest 60.000 € teure Errichtung von Direktannahmen, als auch für Personalvorschriften. Letztere seien selbst mit anderen Konzernmarken, wie sie von fast jedem heimischen Audi-Betrieb geführt würden, nicht vereinbar.
Parallel kündigt Lamberg an, die im Juni 2008 im Hinblick auf das erwartete Ende der Kfz-GVO vorgenommenen Vertragskündigungen erneut juristisch prüfen zu lassen. Der bekannte Wiener Rechtsanwalt Dr. Norbert Gugerbauer soll feststellen, ob die Grundlagen für die Kündigungen nach dem Vorschlag der EU-Kommission, die Kfz-GVO zu verlängern, überhaupt noch vorhanden sind. Das Ergebnis dieser Analyse soll binnen 14 Tagen vorliegen.